Was tun im Trauerfall?
Verstirbt eine geliebte Person, ist der erste Moment oft von Schock, Trauer und vielleicht auch von einer gewissen Lähmung gekennzeichnet. Als Angehörige sind Sie in einer Ausnahmesituation, in der es schwierig ist, die vielen wichtigen Entscheidungen nach einem Todesfall zu treffen. Daher möchten wir Sie dabei unterstützen und Ihnen einfühlsam und kompetent beratend zur Seite stehen.
Was muss sofort getan werden?
Sollte ein Sterbefall bei Ihnen zu Hause eingetreten sein, muss umgehend ein Arzt, am besten der Haus- oder Notarzt, gerufen werden, damit dieser den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Sollte der Sterbefall im Krankenhaus eintreten, wird die Todesbescheinigung dort automatisch ausgestellt. Im Pflegeheim kümmert sich das Pflegepersonal um den Arzt, der den Tod feststellt.
Bitte setzen Sie sich anschließend mit uns in Verbindung.
Wir sind stets unter 02196/2732 für Sie erreichbar.
Wir nehmen uns Zeit, alle weiteren Schritte in Ruhe mit Ihnen zu besprechen.
Halten Sie bitte nach Möglichkeit folgende Dokumente für uns bereit:
- Personalausweis und Reisepass
- Familienstammbuch
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Sterbeurkunde vom Ehepartner (bei Verwitweten)
- Scheidungsurteil oder Scheidungsvermerk auf der Heiratsurkunde (bei Geschiedenen)
- Krankenkassenkarte
- Rentenunterlagen (Alters-, Witwen-, Betriebsrente)
- Versorgungsamtsausweis
- Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Sterbekasse)
- Graburkunde (falls bereits eine Grabstätte vorhanden ist)
- alle anderen Verträge, die abzumelden sind
Unsere Leistungen
Beratung zum Ablauf der Beisetzung nach Ihren Vorstellungen u. a. hinsichtlich der Art der Bestattung, der Auswahl des Grabes, des Sarges, der Urne, des Blumenschmucks, Ablauf der Trauerfeier und der Nachfeier.
Bestattungsvorsorge - Was ist das?
Bestattungsvorsorge bedeutet: Wünsche für Ihre dereinstige eigene Bestattung können fixiert werden und sind dann verbindlich für Ihre Hinterbliebenen. Das wird Ihre Angehörigen im Fall Ihres Ablebens entlasten, da sie wissen, dass alles so geregelt ist, wie Sie es sich gewünscht haben.
Wenn Sie die Bestattungsvorsorge für eine Person übernehmen, die Sie rechtlich betreuen, sind diese Vereinbarungen ebenso verbindlich, wenn der Sterbefall eines Tages eintritt.
Sie können festlegen:
- Wie und wo die Bestattung stattfinden soll
- Wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- Wie die Grabpflege organisiert werden soll
- Wie Sie sich das Grabmal vorstellen
- Wie die Finanzierung geregelt wird
- Wer Ihre letzten Wünsche umsetzt
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Wir bieten an:
- kostenlose Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Vorsorgeverträgen
- Vermittlung von Sterbegeldversicherungen